
Frühbehandlung
Das Ziel einer kieferorthopädischen Frühbehandlung ist in besonderem Maße präventionsorientiert, um Störungen der Entwicklungs- und Wachstumsvorgänge frühzeitig entgegenzuwirken.
Eine erste kieferorthopädische Untersuchung sollte im Alter von etwa 7 Jahren erfolgen. Fehlentwicklungen im Bereich des Kieferwachstums lassen sich in diesem Alter bereits ebenso erkennen wie Abweichungen der Zahnstellung.
Diese können durch ungünstige Angewohnheiten wie Mundatmung, Zungenpressen, infantiles Schluckverhalten und Zahnwanderungen infolge von Karies bei unzureichender Zahnpflege hervorgerufen werden.
Eine Frühbehandlung sollte in der Regel zeitlich strikt limitiert sein. Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel nicht mehr als 1 – 1 ½ Jahre.
Eine Frühbehandlung sollte bei folgenden Befunden eingeleitet werden:
- Frontaler oder seitlicher Kreuzbiss
- stark vergrößerter Abstand zwischen oberen und unteren Schneidezähnen
- ausgeprägtes Unterkieferwachstum (Unterbiss)
- ausgeprägter Platzmangel mit stark eng stehenden Zähnen